2010

2009 DM der Männer

 

2010 A U S S C H ...

 

NBSV Männer/Frauen Meisterschaft 2010


A U S S C H R E I B U N G
=====================

Niedersachsen Meisterschaften 2010 Männer und Frauen / B+C- Klassen- Meisterschaftsturnier

Veranstalter: Niedersächsischer Box-Sport-Verband ( NBSV )

Ausrichter Vorrunde:
... ............ 02. oder 03.10. .......................................................................
Zw.-Runde: .................09. oder 10.10. ........................................................................
Endrunde : Sonntag, 17.10., 16 Uhr, FuS Cloppenburg, Stadthalle Mühlenstr. 20
“ " B+C.- M.: Samstag, 30.10., 14 Uhr Vorkämpfe / 19 Uhr Finale, BC Verden, Nieders.- Hof

Technische Richtlinien:
Neben der Ausschreibung enthaltenen Regelungen sind die DBV-Wettkampf-
bestimmungen ( WB ) in letzt gültiger Auflage maßgebend.
Bei der Vorrunde und Zwischenrunde können Vor / Hauptkämpfe wie folgt ausgetragen werden:
Vorkämpfe ab 14-15 Uhr, Hauptkämpfe 18- 20 Uhr

Wettbewerbe: Nach Vorgaben der AIBA ( u. U. noch nicht in der WB aktualisiert ) Gewichtsklassen
Männer: -49 Kg, -52 Kg, -56 Kg ,-60 Kg, -64 Kg,-69 Kg, -75 Kg,-81 Kg,-91 Kg,+91 Kg
Frauen: -48 Kg, -51 Kg, -54 Kg, -57 Kg,-60 Kg,-64 Kg, -69 Kg -75 Kg, -81 Kg, +81Kg

Teilnahme: Alle Männer und Frauen die im Besitz eines gültigen DBV-Startausweises sind. Die ärztliche
Boxtauglichkeitsbescheinigung des laufenden Jahres gemäß WB § 22 (1) und die jährliche Überprüfung § 40 (19) eingetragen sind. Ab dem 30. Lebensjahr Zustimmung des LV-Arztes lt. § 12 (3).

Hat ein Kämpfer sieben Siege errungen, kann er als Fortgeschrittener in der Meisterschaft starten. Bei weniger als sieben Siege ist er Anfänger und startet im B+C- Klassen -Meisterschaftsturnier, der TA behält sich im Sinne der Sportlichkeit Abweichungen vor. Kickboxer oder artverwandte Kampfsportarten werden als Fortgeschrittene eingestuft, über Ausnahmen entscheidet der Technische Ausschuss ( TA ).

Männer die nicht an den Meisterschaften teilnehmen, kann der TA / Sportausschuss die Teilnahme an der kommenden Liga-Saison verwehren.

Veranstaltungsverbot: Während der Meisterschaften / B+C- Klassen - M.- T. besteht für alle Vereine Veranstaltungs- und Startverbot. Gemeldete, aber nicht zum Einsatz kommende Kämpfer, sowie ausgeschiedene Kämpfer ( die auch keine Perspektive für Reg. / DM haben ) und Aktive der Jugendklassen kann eine Startgenehmigung erteilt werden. Nachwuchsveranstaltungen (Jugendklassen ) sind zu genehmigen.

Wettkampfsperre: Alle gemeldeten und ausgelosten Aktive sind ab dem 20.09. für Wettkämpfe gesperrt.

Austragungsmodus: Die Landesmeisterschaften / B+C- M.-T. werden im KO - System ausgetragen.
Die Kämpfe in der Männer A- Klasse und Elite werden über drei Runden zu je drei Minuten ausgetragen. Frauen- Elite kämpfen 4 x 2 Minuten, B+C- M-T. 3 x 2 Minuten.

- 2 -
Meldungen: Die BV melden schriftlich, mit Angabe von Vor / Nachname, Verein + BV, Geb.- Datum, Nationalität, Gewichtsklasse ( evt. mit Alternativen ), Kämpfe ( Siege / Un. / Niederl. ), Titel, bis zum
11.09.10 an den zuständigen BV-Sportwart

Auslosung: Die Auslosung erfolgt bei der TA-Sitzung am 15.09. in Osnabrück, gemäß § 25 der WB. Hier können in Ausnahme noch einzelne Korrekturen vorgenommen werden.

Startausweise: Die Startausweise „wie unter Punkt Teilnahme beschrieben“ müssen vorliegen. Ansonsten kann der TA über Zulassung oder ein Strafgeld je fehlenden Startausweis entscheiden.

Ersatzgestellung: Nach Rücksprache mit dem TA kann in Ausnahmen bis zur Zwischenrunde Ersatz gestellt werden. 1. Anrecht der betreffende BV, 2. Anrecht der ausrichtende BV.

Ringarzt: Die Ausrichter stellen mindestens einen sachkundigen Arzt, dieser sollte bei Wiegebeginn
anwesend sein. Der ausrichtende Verband entlastet den untersuchenden Arzt durch einen Helfer.

Waage: Zum Wiegen sind nur geeichte Waagen, vom jew. Ausrichter mit gültigen Eichstempel des laufenden Jahres, zu stellen. Die Waage muss zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn den Athleten
zur Verfügung stehen.

Wiegen: Das offizielle Wiegen beginnt 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn und dauert 30 Minuten.

Für das Wiegen hat der Ausrichter einen geeigneten Raum zu stellen. An der Waage stehen aus-
schließlich die Wiegekommission ( BV-Sportwart / Vertreter mit KR- Lizenz ) und der zu wiegende Kämpfer mit seinen Betreuer, ggf. der gegnerische Betreuer.

In begründeten Fällen, und mit Zustimmung der anwesenden Sportwarte, kann Wiegeverlängerung
gewährt werden. 1. Wiegeverlängerung bis Veranstaltungsbeginn, 2. Wiegeverlängerung bis zur aus-
gelosten Reihenfolge. Der verspätete Kämpfer muss unverzüglich gewogen werden und das Limit
bringen. Gewichtmachen oder Vorwiegen stehen ihm nicht zu.

Der jeweilige Ausrichter stellt: Je zwei Paar 10 er Kampfhandschuhe in Rot und Blau, diese müssen
gleichwertig und mit der DBV - Prüfmarke versehen sein. Für jede Ecke ein rotes bzw. blaues Band.
Zwei Zeitnehmer, wovon einer die KR - Lizenz haben muss. Protokollführer und Ringsprecher, die mit dem Boxsport vertraut sein müssen. Zwei einwandfreie Stoppuhren, Punkttabellen, Kampfprotokolle, KO- Meldungen, Ehrenwörtliche Erklärungen etc.

Des weiteren sollte ein angemessener Raum für die Abschlussbesprechung zur Verfügung stehen. Diese beginnt 45 Minuten vor Veranstaltungsbeginn, Teilnehmer: NBSV- Sportwart u. Kampfrichterobmann,
ggf. weitere VV- Mitglieder, BV-Sportwarte, Landes- und Vereinstrainer, Kampfrichter.

Atteste: Diese müssen spätestens beim offiziellen Wiegen abgegeben werden, ansonsten verlieren
sie ihre Gültigkeit. Die Benachrichtigung über die Erkrankung ( Datum auf den Attest ) eines Kämpfers muss aber spätestens am darauf folgenden Tag den BV-Sportwart mitgeteilt werden. Dieser unterrichtet dann unverzüglich den LV- Sportwart und Verein. Bei Nichtbeachtung kann der schuldhafte Verein für die berechtigten Unkosten haftbar gemacht werden.

Reuegelder: Bei Ausfall eines Kämpfers ist der LV-Sportwart sofort zu informieren. Sofern kein
Ersatz gestellt werden kann, hat der Verursacher dem NBSV ein Reuegeld zu zahlen.
Teilnehmer Meisterschaft ( A- Kl. ) 150,00 €, alle anderen 50,00 €. Sollte ein Kämpfer sein Gewicht nicht bringen, ist er zu einen Einlagekampf verpflichtet, soweit die festgelegten Gewichtsdifferenzen eingehalten werden. Der Einlagekampf entbindet nicht von der Zahlung eines Reuegeldes.

Ausgeschiedene Kämpfer: Ebengenannte können bei den Meisterschaften und B / C nicht mehr teilnehmen, auch nicht durch Wechsel der Gewichtsklasse.





- 3 -


Kampfrichter: Die BV melden dem NBSV- Kampfrichter-Obmann je Veranstaltung drei qualifizierte Kampfrichter, davon mindest einen Ringrichter. Die Kosten tragen die BV. Bei Nichtentsendung
ist je Kampfrichter ein Strafgeld von 50,00 € zu zahlen. Außerdem sind die Kosten für einen evt. zusätzlichen angereisten Kampfrichter zu zahlen. Es wird mit dem Boxpointer gearbeitet, das Kampfgericht amtiert wie folgt: 1 RR und 5 PR.

Auszeichnungen: NBSV- Meister 2010 im ................................gewicht
NBSV- Vizemeister 2010 im ........................gewicht
NBSV- 1. Platz B / C -M.- T. 2010
NBSV- 2. Platz B / C -M. - T. 2010

Ohne Kampf kann keine Titelvergabe / Auszeichnung erfolgen, auch werden Kämpfe auf unterer Ebene
- wie Verbands / Kreis / Vereins - Meisterschaften -, nicht angerechnet.

Oberstes Schiedsgericht: Wird aus den beiden BV-Sportwarten und den NBSV- Sportwart oder den Kampfrichterobmann, ggf. deren Vertreter, gebildet. Alle OS- Mitglieder müssen im Besitz einer gültigen KR- Lizenz sein. Anrecht haben auch Lizenzen die aus Altersgründen nicht mehr verlängert wurden.

Proteste: Lt. WB § 41. 1. Instanz 50,00 €, 2. Instanz 100,00 €.

Obliegenheiten: Sämtliche Vorgaben / Richtlinien usw. von örtlichen Kommunen, auch Ableitungen aus dem „ BGB / HGB / EU-Bestimmungen “, werden vom Veranstalter ( NBSV ) auf den jeweiligen Ausrichter unwiderruflich - mit Übernahmeerklärung einer Veranstaltung - übertragen.

Weiteres: Diese Ausschreibung wurde nach besten Wissen und Gewissen sowie den aktuellen
Wettkampfbestimmungen erstellt, bei evt. Zweifelsfragen ist diese heranzuziehen. Ansonsten sollte
immer nach sportlichen Kriterien entschieden werden.

Alle Sportler und Teilnehmer der LV-M. erkennen mit ihrer Meldung die akt. Satzung und Ordnung des NBSV verbindlich an.

Die Ausschreibung und das Auslosungsergebnis wird in schriftlicher Form den Vereinen über den
BV -WE. und den BV Hannover- BS.-LB. zugestellt.

Je gemeldeten Teilnehmer sind nachstehende Gebühren an den NBSV zu zahlen: Landesmeisterschaften 15,00 € / Gruppen- M. 50,00 € / DM 100,00 € ( DBV- Anteil 50,00 € ).

Bei Teilnahme an den Gruppen- M. und DM sind mit der Meldung sofort 50,00 € bzw. 100,00 € auf das bekannte NBSV- Konto zu zahlen.

Auffüller sind immer Selbstzahler, ggf. werden Vorabzahlungen verrechnet oder zurück gezahlt.

Keine Teilnahmeberechtigung haben Auffüller, falls keine 100 % Vorabzahlung geleistet wurde. Diese ist spätestens bis zum Gruppen / DBV- Meldeschluss mit Nachweis an den NBSV zu zahlen.



Hannover, den 20.07.2010 Verteiler: NBSV- Vereine über BV
Uwe Pankrath ( Sportwart ) BV.- Vors. / Sportwarte
VV / LV- Trainer
LV Berlin und Bremen
DBV- Sportwart u. Geschäftsstelle

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Festlegungen / Ergänzungen / Änderungen die bei der TA- Sitzung am 15.09.10 beschlossen wurden:


(C) 2008 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken